Am Samstag, den 23. Januar 2016 geht es um die Zukunft der Möhre – denn dann findet die Bieterrunde statt, mit der wir das Budget für die kommende Sommersaison aufstellen wollen. Was eine Bieterrunde eigentlich ist, wie sie funktioniert und welche Regeln für das Mitmachen in der Solawi gelten, könnt Ihr folgend genau nachlesen.
Das Wichtigste ist jedoch: Nur wer bei der Bieterrunde dabei ist, kann in der Solawi mitmachen. Daher: Samstag, der 23. Januar 2016, 15 Uhr im Turmzimmer des Weingartener Rathauses ist PFLICHTTERMIN für alle FreundInnen des Guten Gemüses!

Was bedeutet „Bieterrunde“
Bei der Bieterrunde wird das Budget der kommenden Saison im Detail vorgestellt. Es werden also alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Anbau des Solawi-Gemüses und anderen Produkten des Solawi-Sortiments entstehen (Pflanzgut, Löhne, Maschineneinsatz, etc.), transparent sichtbar gemacht. Anschließend wird geboten: Jedes Mitglied schreibt auf einen Zettel, mit welchem Betrag er oder sie sich an diesem Budget beteiligen kann und möchte. Die Gebote werden eingesammelt und zusammengezählt. Wird das Budget erreicht, ist die Bieterrunde erfolgreich und beendet. Ist das nicht der Fall, geht es in eine weitere Runde und jeder bietet erneut.

Kommt die Nicht-Teilnahme an der Bieterrunde (keine Abgabe eines Gebots) automatisch einer Nicht-Teilnahme an der Solawi gleich?
Ja. Es ist aber möglich, einen bevollmächtigten Vertreter zur Bieterrunde zu schicken. Die Vollmacht erfordert keine bestimmte Form. Schreibe einfach auf ein Papier, dass dich Person XY auf der Bieterrunde vertreten wird und setze deine Unterschrift darunter. Ihr solltet Euch natürlich über die maximale Höhe des Gebots abstimmen.

Wie viele Anteile kann man für sich erwerben?
Die kleinste Menge, die abgegeben wird, ist 1 Anteil. Nach oben gibt es kein Limit. Wenn man jedoch bei der Solawi mitmachen und/oder diese einfach nur finanziell unterstützen möchte, ohne Gemüse zu beziehen, bietet man einfach mit und gibt auf dem Bieterzettel 0 Anteile an.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Es gibt keinen festgelegten Beitrag. Aus dem ermittelten Budget und der Anzahl der zu vergebenden Ernteanteile ergeben sich durchschnittliche Orientierungsbeiträge pro Ernteanteil. Auf der sogenannten Bieterrunde gibt jedes Mitglied ein Gebot ab, das ausdrückt, mit welchem finanziellen Beitrag er oder sie sich am Gesamtbudget beteiligen kann und will.

Entspricht mein Gebot einem Saison- oder Jahresbeitrag, den ich leiste?
Das Gebot entspricht dem Beitrag für eine komplette Saison (6 Monate). Die Sommersaison der Solawi Weingarten läuft vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres.
Die Mitgliedschaft in der Solawi erneuert sich nicht automatisch, sondern es wird im Sommer eine Bieterrunde eigens für den Etat der Wintersaison durchgeführt.

Wann kann ich mitmachen?
Der nächste, mögliche Einstiegstermin ist immer der Tag der Bieterrunde. In diesem Fall der 23. Januar 2016. Danach ist es nur möglich, „in die Solawi hinein zu tauschen“, das heißt, den Anteil eines Mitglieds zu übernehmen, das aussteigen möchte.

Warum kann ich nicht während einer laufenden Saison „offiziell“ einsteigen?
Langfristige Planungen sind in der Landwirtschaft grundlegend. Um das Gemüse für die Solawi anbauen zu können, muss der Landwirt frühzeitig vor Beginn der Anbauperiode wissen, wer mit wie vielen Anteilen mitmachen möchte. Mit diesem Wissen erst kann Pflanzgut bestellt und die nötige Ackerfläche bereitet werden. Im Lauf der nächsten Monate wird dann gesät, gepflegt, geerntet, (gelagert,) verteilt, gekocht und gegessen.

Muss/ darf ich auf dem Acker selbst mitarbeiten?
Du musst nicht, aber du darfst sehr gerne. Die Solawi kann nur funktionieren, wenn alle einen tätigen Beitrag dazu leisten, ob auf dem Feld, auf dem Hof oder in der Steuerung. Beispielsweise betreuen Solawi-Mitglieder die wöchentliche Gemüseausgabe auf dem Hof. Oder sie unterstützen regelmäßig die Ernte- und Pflegearbeiten auf dem Feld. Und nicht zuletzt gibt es auch einiges zu koordinieren und zu planen, damit die Solawi gut laufen kann.

Woher kommt mein Gemüse?
Vom Höhefelder Hof in Weingarten. Die Bestellung der Felder und der Gemüseanbau orientieren sich an der EU-Ökoverordnung. Perspektivisch ist ein Anbau (und evtl. eine Zertifizierung) gemäß der EG-Norm vorgesehen.

Was bekomme ich?
Gemüse. Ob weitere Lebensmittel im Solawi-Sortiment sind, entscheidet die Solawi zukünftig gemeinschaftlich. Denkbar ist für die Zukunft auch die Hinzunahme von Eiern, Fleisch, Milchprodukten, Honig und vielem mehr.

Wird Gemüse von anderen Höfen oder Gärtnereien dazu gekauft?
Nein Zukünftig kann aber die Gemeinschaft der Solawi darüber entscheiden, ob Kooperationen mit anderen Erzeugern eingegangen werden sollen. Welche Produkte zusätzlich bereitgestellt werden sollen, entscheiden die Mitglieder.

Kann ich eine Gemüsesorte abbestellen?
Nein. Du kannst aber natürlich mit anderen Mitgliedern tauschen. Sprecht euch ab, tauscht, verschenkt…

Wie groß ist ein Ernteanteil?
Ein Anteil ist in etwa auf den Bedarf einer erwachsenen Person kalkuliert, die überwiegend zu Hause kocht. Fällt die Ernte besonders gut aus, gibt es mehr. Wenn Wetter, Schädlinge oder anderes die Feldfrüchte dezimieren, gibt es weniger.

Wie oft gibt es Gemüse?
Wöchentlich am Samstag von 9 bis 11 Uhr wird die aktuelle Ernte auf dem Höhefelder Hof ausgegeben. Dort stehen mehrere Waagen bereit, sodass du anhand der Vorgaben des Landwirts deinen heutigen Anteil abwiegen und mitnehmen kannst.

Wie bekomme ich mein Gemüse?
Der/die Ernteanteil/e müssen auf dem Höhefelder Hof (Höhefeldstr. 32 in Weingarten) abgeholt werden. Eine Belieferung frei Haus erfolgt nicht. Warum werden auch schrumpelige oder komisch aussehende Karotten ausgegeben? Im Gegensatz zum üblichen Handel, der nur „gut aussehende“ und vor allem verpackungsgerechte Erzeugnisse anbietet, wollen wir unnötige Lebensmittelabfälle vermeiden. Auch eine krumme Gurke, eine komisch aussehende Karotte oder eine kleine Kartoffel schmecken vorzüglich.

Was passiert mit meinem Gemüse, wenn ich mal weg bin?
Das klärt jedes Mitglied für sich selbst. Ob das überzählige Gemüse an die anderen AbholerInnen verteilt wird, man selbst einen Nachbarn oder Freunde schickt und somit jemandem ein „Probeabo“ zukommen lässt, kann (und soll) eigenständig geregelt werden.